BITTE LESEN! zu: Permissions, Urheberrecht

Benne
//MAS:

Hallo allerseits,

es wird Zeit das hier mal endlich für alle User klar und übersichtlich dargestellt wird, was erlaubt ist und wofür man eine Permission braucht.

Kompletter Busbau von Scratch (Neubau):
Hierfür braucht ihr bei Veröffentlichung keine Permission, da durch eine Abbildung des Busses keine Urheberrechtsverletzung entsteht, solange der Bus natürlich unter korrektem Namen dargestellt wird. Dies fällt in den Bereich, dass man alles darstellen darf (als Bild, als Grafik oder eben als 3d Modell).
Gleiches gilt auch für die Lackierung. Ihr dürft jederzeit Fototexturen (die nur die Lackierung, nicht jedewede Werbung!!!) zeigen, als Textur für einen solchen Bus nehmen. Allerdings müssen die Bilder von öffentlichem Gelände aus gemacht worden sein und der Verkehrsbetrieb darf kein Fotografierverbot oder ähnliches als Regelung irgendwo festgeschrieben haben. Das hat nahezu kein Verkehrsbetrieb. Kritisch würde es bei den Bussen von DB Stadtverkehr, doch hier liegt die Erlaubnis der - natürlich unverfälschten Darstellung vor.

Umbau eines Busses bzw. Änderung des Modells durch Textur (z.B. Goceks MANs zu MBs machen):
Diesen Bus dürft ihr, sofern ihr die Erlaubnis des Autors habt, ungefragt veröffentlichen, solange der Bus natürlich unter korrekter (neuer) Bezeichnung dargestellt wird. Dies fällt in den Bereich, dass man alles darstellen darf (als Bild, als Grafik oder eben als 3d Modell).
Gleiches gilt auch für die Lackierung. Ihr dürft jederzeit Fototexturen (die nur die Lackierung, nicht jedewede Werbung!!!) zeigen, als Textur für einen solchen Bus nehmen. Allerdings müssen die Bilder von öffentlichem Gelände aus gemacht worden sein und der Verkehrsbetrieb darf kein Fotografierverbot oder ähnliches als Regelung irgendwo festgeschrieben haben. Das hat nahezu kein Verkehrsbetrieb. Kritisch würde es bei den Bussen von DB Stadtverkehr, doch hier liegt die Erlaubnis der - natürlich unverfälschten Darstellung vor.

Texturen (mit Paint erstellt, NICHT Fotorealistisch):

Für solche Texturen braucht ihr natürlich - gemäß dem Urheberrechtsgesetz - für eine Veröffentlichung eine Erlaubnis vom Autor des Busses (die von den Deutschen Busbauern gebauten Busse sind hiervon ausgenommen, eine immer aktulle Liste welche Busse das genau sind, findet ihr >>HIER<<.
Dann gibt es 3 Möglichkeiten:
  • Ihr habt eine völlig fiktive Lackierung ohne jedwedes Vorbild geschaffen:
    ==> Diese Textur dürft ihr, sofern ihr die Erlaubnis des Autors habt, ungefragt veröffentlichen, da hier ja nicht einmal theoretisch das Urheberrecht eines Unternehmens verletzt werden könnte.
  • Ihr habt ein Modell in der Lackierung eines Verkehrsbetriebes OHNE Werbung erstellt
    ==> Diese Textur dürft ihr, sofern ihr die Erlaubnis des Autors habt, ungefragt veröffentlichen. Und zwar durch die Panoramafreiheit, welche die Darstellung von öffentlichen Objekten erlaubt. Das Verkehrsunternehmen kann, SOFERN IHR DIE TEXTUR NICHT IN IRGENDEINER ART UND WEISE ABÄNDERT, nichts dagegen sagen, da es durch den öffentlichen Verkehr mit diesen Fahrzeugen auch mit einer Darstellung rechnen muss. Allerdings darf der Verkehrsbetrieb kein Fotografierverbot oder Darstellungsverbot oder ähnliches als Regelung irgendwo festgeschrieben haben. Das hat nahezu kein Verkehrsbetrieb. Kritisch würde es bei den Bussen von DB Stadtverkehr, doch hier liegt die Erlaubnis der - natürlich unverfälschten Darstellung vor.
  • Ihr habt eine Textur in der Lackierung eines Unternehmens mit Werbung erstellt.
    ==> Für diese Textur braucht ihr, wenn er sie veröffentlichen wollt, die Erlaubnis vom Erbauer des Busses. Sofern ihr die habt, braucht ihr noch die Erlaubnis von der Firma, deren Werbung auf dem Bus ist. Das liegt daran, dass Werbung ein NICHT BLEIBENDES Objekt ist und als Objekt, welches sich schnell verändert, nicht ohne Erlaubnis der Firma dargestellt werden darf. Für eventuell noch zu sehende Werbung des Verkehrsbetriebes braucht ihr keine Erlaubnis, da hier die Panoramafreiheit wieder als Begründung gelten würde.

    FÜR WERBEBUSSE BRAUCHT MAN IMMER EINE ERLAUBNIS DES WERBENDEN UNTERNEHMENS


FOTOREALISTISCHE Texturen:
Diese Textur dürft ihr, sofern ihr die Erlaubnis des Autors habt, ungefragt veröffentlichen. Und zwar wird dies durch die Panoramafreiheit, welche die Darstellung von öffentlichen Objekten erlaubt, begründet. Das Verkehrsunternehmen kann, SOFERN IHR DIE TEXTUR NICHT IN IRGENDEINER ART UND WEISE ABÄNDERT, nichts dagegen sagen, da es durch den öffentlichen Verkehr mit diesen Fahrzeugen auch mit einer Darstellung rechnen muss. Allerdings müssen die Bilder von öffentlichem Gelände aus gemacht worden sein und der Verkehrsbetrieb darf kein Fotografierverbot oder Darstellungsverbot oder ähnliches als Regelung irgendwo festgeschrieben haben. Das hat nahezu kein Verkehrsbetrieb. Kritisch würde es bei den Bussen von DB Stadtverkehr, doch hier liegt die Erlaubnis der - natürlich unverfälschten Darstellung vor.


vBus.org distanziert sich ausdrücklich von jeglicher Auslegung des hier aufgeführten Textes. Dies sind alles Empfehlungen. Sollte es trotzdem zu einem Rechtsstreit kommen, so übernimmt vBus.org KEINERLEI Haftung. Jeder User, der hier etwas veröffentlicht, handelt ausschließlich selbständig. Jede Haftung von vBus.org ist ausgeschlossen!